Naturheilpraxis Ralph Moosbrugger (DO.CN)

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Liquidation

Privat Versicherte

Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten. Es wird dabei nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei den privaten KK und bei der Beihilfe entsprechend den neuen Sätzen abgerechnet.

gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherter haben sie im keinen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten.
Haben sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Heilpraktikerleistungen je nach Tarif normalerweise übernohmen.
Wenn kein Erstattungsanspruch vorliegt, müssen sie die Kosten selber tragen.